Aktuelles




Ferienprogramm geht hoch hinaus!

 

Bärenthaler Kinder und Jugendliche besuchen den TK-Elevators Test-Turm.

 

 

Im Rahmen des Ferienprogramms, besuchten wir mit zehn Kindern und Jugendlichen den Test-Turm der Firma TK-Elevators.

 

Gestartet wurde am Freitag, den 22.08.2022 pünktlich um 14.00Uhr mit den beiden MTW der DRK Bereitschaft und dem der Feuerwehr.

 

In Rottweil angekommen und förmlich erschlagen von der Größe des Turms war die Anspannung der Kinder schon zu spüren, ehe es relativ schnell in den modernen Aufzug ging.

 

Die Fahrt war sehr kurz, aber dafür umso aufregender. Mit einer Geschwindigkeit von 8 Metern in der Sekunde wurden wir auf die in 232 Meter Höhe gelegenen Aussichtplattform befördert.

Dort bot sich nach anfänglichem Schwindelgefühl durch den Aufzug ein atemberaubendes Panorama in alle Himmelsrichtungen. Die Kinder und die Betreuer waren begeistert von der gigantischen Aussicht.

 

Bei der Fahrt nach unten konnte man die Eindrücke noch einmal reflektieren und die Geschwindigkeit der Aufzugkabine hautnah miterleben.

 

Zu Hause angekommen warteten schon Grillwürste und Getränke auf die Kinder und Jugendlichen.

 

Das Ferienprogramm wurde von der DRK Bereitschaft Bärenthal, dem VdK Ortsverband Bärenthal und dem Feuerwehrverein Bärenthal organisiert und durchgeführt.

 

An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Kinder und Jugendlichen, die dabei waren und an alle Helfer und Betreuer


Alteisensammlung am 09. Oktober 2021

 

Auch in diesem jahr führt die Jugendfeuerwehr wieder eine Alteisensammlung durch.

 

Ab 9:00 Uhr wird das Alteisen in den Straßen eingesammelt.






 

Mehrere Straßen des Landkreises Tuttlingen sind oder müssen aufgrund möglicher Schneebruchgefahr für den Verkehr gesperrt werden.

 

 

Die Kreisstraße 5900 zwischen Mühlheim und Mahlstetten musste aufgrund von Schneebruch in der vergangenen Nacht gesperrt werden. Nach Begutachtung der Strecke durch die Forstverwaltung wurde festgestellt, dass die Schneebruchgefahr aktuell noch akut besteht, so dass diese voraussichtlich erst wieder am Samstag für den Verkehr freigegeben werden kann.

 

 

 

Aktuell neu besteht dieselbe Gefahr auf den Strecken Landesstraße 438 zwischen Bubsheim und Egesheim und der Kreisstraße 5924 von Leipferdingen in Richtung Tengen. Die Forst- und Straßenbauverwaltung arbeiten auf Hochtouren um die Straßen wieder freizubekommen.

 


Landkreis Tuttlingen: Christbaum-Annahmestellen sind am

Samstag, dem 09. Januar 2021 geöffnet // Sammlung durch Vereine ist in diesem Jahr nicht gestattet

 

Zur Abgabe von Christbäumen sind alle Grünschnittannahmestellen im Landkreis Tuttlingen am Samstag, dem 09. Januar 2021 geöffnet.

Die Bäume können wie Grünschnitt bei den Sammelstellen abgegeben werden. Nur so ist eine Verwertung gewährleistet. Es ist darauf zu achten, dass der Baum völlig vom Schmuck befreit ist. Lametta und sonstiger Baumschmuck kann nicht kompostiert werden. 

 

Nach dem 09. Januar können die Christbäume dann nur noch an den Wertstoffhöfen in Aldingen, Geisingen, Mühlheim, Tuttlingen und Wehingen abgegeben werden.

 

Erst ab dem 20. März 2021 sind die Grünschnitt-Annahmestellen in allen Gemeinden des Landkreises wieder regelmäßig samstags geöffnet.

Alle Annahmestellen und deren jeweilige Öffnungszeiten können über den neuen Abfallkalender oder die Abfall-App eingesehen werden.

Die üblichen Vereinssammlungen sind nach der aktuellen Corona Verordnung nicht erlaubt und können deshalb in diesem Jahr nicht stattfinden.


Freitag, der 13. Nov. 2020 ist Rauchmeldertag

Der bundesweite Rauchmeldertag findet seit 2006 jedes Jahr an einem Freitag, den 13. statt. Für den aktuellen Aktionstag stellen wir Ihnen hier alle Informationen und Materialien zusammen.

 

Über „Rauchmelder retten Leben“

Das Forum Brandrauchprävention e.V. betreibt die im Jahr 2000 gegründete Initiative „Rauchmelder retten Leben“. Das Ziel des Forums ist die Brandschutzprävention, insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Mitglieder des Forums sind führende Dachverbände wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) sowie Hersteller und Dienstleister. Am 12.06.2012 gründete das Forum Brandrauchprävention einen gemeinnützigen Verein. Geschäftsstelle ist die Agentur eobiont GmbH, die auch als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Die fünf Irrtümer im Brandfall:

Irrtum #1: Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen. Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

 Irrtum #2: Ein Rauchmelder im Flur reicht.

Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

 

 Irrtum #3: Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

 

 Irrtum #4: Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.

Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall

nicht wach.

 

 Irrtum #5: Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

 


Bundesweiter Warntag am 10. September informiert zur Bevölkerungswarnung

Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt. Am gemeinsamen Aktionstag von Bund und Ländern werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel erprobt. Pünktlich um 11:00 Uhr werden zeitgleich in Landkreisen und Kommunen in allen Ländern mit einem Probealarm die Warnmittel wie beispielsweise Sirenen ausgelöst.

 

Was passiert am Bundesweiten Warntag?

 

Um 11:00 Uhr wird eine Probewarnung an alle Warnmultiplikatoren (z. B. Rundfunksender, App-Server) geschickt, die am Modularen Warnsystem (MoWaS) des Bundes angeschlossenen sind. Die Warnmultiplikatoren versenden die Probewarnung in ihren Systemen bzw. Programmen an Endgeräte wie Radios und Warn-Apps (z. B. die Warn-App NINA (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes)), auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen. Parallel werden auf Ebene der Länder, in den Landkreisen und in den Kommunen verfügbare kommunale Warnmittel ausgelöst (z. B. Sirenen und Lautsprecherwagen).

Weitere Infos zum Warntag unter: https://warnung-der-bevoelkerung.de

Download Warn-App NINA


Zu Download den QR-Code mit dem Smartphone scannen

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Hier finden Sie aktuelle Links und Informationen zur Pandemie:

 

 

Aktuelle Lage in Baden Württemberg:

Täglich aktualisierte Tabelle zur Fallzahl

 

COVID-19 im Landkreis Tuttlingen:

Kurzbericht zur aktuellen Lage

 

Aktuelle Coronaverordnung BW:

Neufassung  ab 1. Juli

Corona WarnApp-Download



Waldbrandgefahr und Feuer im Wald

Information von Forstamt und Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Bei langanhaltender Trockenheit und hohen Temperaturen besteht im Wald die Gefahr von Waldbränden. Regelmäßig tritt bei uns diese Gefahr im Frühjahr ein, wenn die neue Gras- und Krautvegetation noch nicht entwickelt ist. Aber auch bei Hitzeperioden im Sommer steigt die Waldbrandgefahr. Wegen des Klimawandels kommt es zu mehr Hitzeperioden und damit werden Waldbrände immer wahrscheinlicher.

Im Grundsatz darf im Wald und in der Nähe von Wald kein Feuer entfacht werden. Nur in ausgewiesenen Feuerstellen dürfen Waldbesucher Feuer zum Grillen entfachen. Ausnahmeregelungen gelten für Waldbesitzende und Personen die im Wald beschäftigt sind. Beim Umgang mit Feuer ist immer größte Vorsicht geboten.

Nähere Informationen zum Thema enthält das Merkblatt „Feuer im Freien“ welches auf der Homepage des Landratsamtes Tuttlingen eingesehen werden kann.

Ein unkontrolliertes Feuer in Wäldern und im Offenland kann zu einer großen Gefahr für die Ökologie und zudem zu gefährlichen Einsätzen der Feuerwehrkräfte führen“, sagt Kreisbrandmeister Andreas Narr. „Daher sind Sicherungsmaßnahmen und im Zweifel ein frühzeitiger Feuerwehreinsatz wichtig.“

Wer ein Feuer entfacht, muss Sorge tragen, dass es zu keiner Gefährdung kommt. Es sind daher stets geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen: ständige Beaufsichtigung durch Anwesenheit eines Volljährigen, Vorhalten geeigneter Löschmittel (Feuerpatschen, Schaufeln, Löschwasser), Bereithalten eines Mobiltelefons für Notrufe und Herstellen eines 3 m breiten Schutzstreifens ohne Brandlasten, das heißt ohne brennbares Material. Bei Verlassen muss die Glut vollständig erloschen und mit Erde abgedeckt sein. Bei ungünstiger Windrichtung und starkem Wind darf kein Feuer entzündet werden. Bei Dunkelheit darf kein Feuer brennen.

 

Kreisbrandmeister Andreas Narr stellt klar: Es ist nicht erforderlich, dass Waldbesitzende Nutzfeuer anzeigen, zum Beispiel durch einen Anruf bei der Integrierten Leitstelle.“ Im Zweifelsfall hat ein eingehender Notruf einen Einsatz der Feuerwehr zur Folge.

Die Gemeinden verlangen nach einem Feuerwehreinsatz bei grob fahrlässigen Verhalten Kostenersatz beim Verursacher. Die Sicherungsmaßnahmen sind einzuhalten. Wer ein Feuer entzündet, haftet für die durch das Abbrennen des Feuers entstehenden Schäden.